In der Schutzhütte gibt es die Möglichkeit, Stunden abzuleisten.

 

Zum einen können Menschen bei uns anfragen, wenn sie vom Gericht verurteilt wurden, eine Strafe in Stunden abzuleisten.

Die Schutzhütte prüft dann nach Platz und Arbeit, ob zur Zeit Plätze frei sind.

Zum anderen können Menschen auch bei uns anfragen, wenn sie vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind. In manchen Fällen hat das Gericht solche Geldstrafen in zu leistende Stunden umgewandelt, wenn wir als Schutzhütte bestätigt haben, dass der Betreffende bei uns Stunden ableisten kann. Die betreffende Person sollte dann beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, die Geldstrafe in Stunden umzuwandeln. Die Schutzhütte hat allerdings keinen Einfluss darauf, ob das Gericht einem solchen Antrag folgt oder nicht. Sie kann nur die Bereitschaft äußern, dem Antragsteller die Möglichkeit zur Stundableistung zu geben.

In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass kein Alkohol am Arbeitsplatz getrunken wird.

Die Anfragen können persönlich beim Geschäftsführer gestellt werden.